Ordonnanzgewehr

Ordonnanzgewehr, Sommerrunde 2024

Ordonnanzgewehr, Sommerrunde 2023

Abschlusstabelle KOL 2023

Ordonnanzgewehr, Sommerrunde 2022

Ordonnanzgewehr

Zugelassen sind Repetiergewehre, die bis einschließlich 31.12.1963 als Ordonnanzwaffen geführt wurden, wobei der Nachweis der Originaltreue dem Schützen obliegt. Einzellader, Unterhebelrepetierer und Selbstlader sind nicht zugelassen. Es werden handelsüblich, auch wiedergeladene Zentralfeuerpatronen verwendet. Spezielle Schießbekleidung ist erlaubt.

Das Ziel ist 100m vom Schützen entfernt, der Durchmesser der Zehn beträgt 50mm. Die jeweils niedrigeren Ringe folgen im Abstand von 25mm. Ausgewertet wird mit der Zentrumswertung, d.h. dass die Mitte des Einschussloches innerhalb des Wertungsrings liegen muss.

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